Verstehen, was das Werkzeug kann — und was es nicht kann.
Seit über 30 Jahren begleiten wir Organisationen durch Veränderung. Heute gehört der souveräne Umgang mit KI dazu.
KI ist im Arbeitsalltag angekommen, meist schneller als die Klarheit darüber, wer sie wofür einsetzen darf. Wir arbeiten selbst täglich mit diesen Werkzeugen und wissen, wo sie tragen und wo nicht. Daraus ist ein Angebot entstanden, das zwei Dinge zugleich erledigt: Es macht Teams im Umgang mit KI handlungsfähig - und es erfüllt die Kompetenzförderung, die der EU AI Act von jeder Organisation verlangt, die KI einsetzt.
Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit 2. Februar 2025. Er richtet sich nicht an Technologiekonzerne, sondern an alle, die KI-Systeme betreiben — vom Beratungsbüro über den Kindergarten bis zum Industriebetrieb. Die Größe der Organisation spielt dabei keine Rolle.
Die Pflicht trifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jede Organisation, deren Mitarbeitende KI im Rahmen ihrer Arbeit nutzen — auch dann, wenn niemand das je offiziell eingeführt hat. Sie gilt ebenso für Personen, die im Auftrag der Organisation mit solchen Systemen arbeiten, also auch für freie Mitarbeit und externe Dienstleister.
Mit dem Digital Omnibus wurde Artikel 4 am 27. Juli 2026 neu gefasst. Aus „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen" wurde „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen". Ausdrücklich klargestellt ist nun: Niemand muss ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren. Die Erleichterung betrifft den Maßstab, nicht die Pflicht — Maßnahmen zu setzen und sie nachvollziehbar zu dokumentieren, bleibt Aufgabe der Organisation.
Drei Dinge tragen in der Praxis: eine Schulung, die zum tatsächlichen Einsatz im Haus passt, eine schriftliche Regelung, was mit KI erlaubt ist und was nicht, und ein Nachweis darüber, wer wann daran teilgenommen hat. Mehr braucht es für den Anfang nicht. Weniger allerdings auch nicht — eine allgemeine Online-Unterweisung ohne Bezug zu den eigenen Anwendungsfällen erfüllt den Zweck der Bestimmung nicht.
Manche wollen erst einmal sehen, wie das in der Praxis aussieht. Andere brauchen eine Schulung, die vor der Dokumentationspflicht standhält. Und wieder andere haben die Werkzeuge längst im Haus und wissen nur nicht, wer sie wofür verwenden darf.
Kein Vortrag, wenig Folien. Wir öffnen den Rechner und arbeiten — eine Recherche, ein Konzeptentwurf, eine Dokumentation, so wie es an einem normalen Arbeitstag läuft.
Inklusive der Stellen, an denen die Maschine danebenliegt und wir eingreifen. Danach weißt du, was diese Werkzeuge heute können, und vor allem, was sie nicht können.
Für alle, die neugierig sind und noch nichts buchen wollen. Fragen sind ausdrücklich erwünscht, auch die skeptischen.
90 Minuten online · € 36,00 exkl. USt. · Termine auf Anfrage · Anmeldung per E-Mail robert@training-beratung.at
Nächster Durchgang auf Anfrage — Inhouse und offene Gruppe.
Von und mit Robert Schmidt
Future Manager
Die KI-Schulung für Trainer:innen und Berater:innen. In vier ZOOM-Einheiten arbeiten wir an dem, was den Unterschied macht: an Einsatzstrategien für Sprachmodelle wie ChatGPT, an professionellem Prompting und an eigenen GPTs für wiederkehrende Aufgaben. Dazu kommt ein Überblick über den EU AI Act und den Umgang mit Daten, die nicht in ein offenes System gehören. Der Workshop ist praxisnah und interaktiv angelegt; die Unterlagen und weiterführenden Ressourcen bleiben über das T&B-Lernportal verfügbar.
Der EU AI Act verpflichtet Organisationen, die KI einsetzen, zu nachweisbaren Maßnahmen der Kompetenzförderung (Art. 4). Dieser Workshop ist eine solche Maßnahme — dokumentiert und bestätigt.
Kosten: € 215,00 exkl. USt. / Teilnehmer:in
Plätze sind begrenzt, um eine optimale Lernerfahrung zu gewährleisten.
Jetzt Platz sichern per E-Mail robert@training-beratung.at
Die meisten Häuser setzen KI längst ein, ohne dass jemand aufgeschrieben hätte, was erlaubt ist. Wir erarbeiten diese Regel mit euch: welche Werkzeuge im Einsatz sind, welche Daten sie nie sehen dürfen, wer entscheidet und wer Bescheid weiß. Am Ende habt ihr ein Dokument, das im Alltag hält.
Damit erfüllt ihr den zweiten und dritten Teil dessen, was Artikel 4 verlangt: Eine schriftliche Regelung und die Dokumentation dazu. Wir haben so eine Leitlinie für uns selbst geschrieben — wir wissen, wo sie weh tut.
Ein halber Tag inhouse oder zwei Online-Termine · Preis auf Anfrage · Für Teams bis etwa 15 Personen Terminanfrage per E-Mail robert@training-beratung.at
Wir reden nicht über KI, wir arbeiten damit - in der Konzeption von Seminaren, in der Recherche, in der Dokumentation. Was dabei gilt, haben wir uns schriftlich gegeben: eine eigene Richtlinie zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der psychosozialen Beratung, mit sechs ethischen Leitprinzipien. Die wichtigsten davon sind schnell erzählt. Die Beratungsbeziehung ist nicht delegierbar. Wer mit KI arbeitet, sagt es. Und personenbezogene Daten von Klientinnen und Klienten gehen in kein offenes System.
Genauso wichtig ist uns, wo wir die Grenze ziehen. KI kann Informationen zusammentragen, Strukturen vorschlagen und Formulierungen anbieten. Sie kann keine Beziehung gestalten, keine Verantwortung übernehmen und keinen Menschen einschätzen. Wer das verwechselt, spart an der falschen Stelle. Genau diese Unterscheidung ist es, die wir in unseren Formaten üben.
Was sich fachlich bewegt - Forschung, hybride Beratungsmodelle, Praxisbefragungen - sammeln und ordnen wir auf unserer Fachplattform Zukunft Beratung. Dort steht das Belegmaterial - hier steht, was wir damit für dich tun.
Die meisten Organisationen setzen KI längst ein — nur weiß niemand genau, wer was und wozu. Ein Gespräch von zwanzig Minuten reicht meistens, um das zu sortieren: Was tatsächlich im Einsatz ist, was davon geregelt gehört und welche Maßnahme angemessen wäre. Danach weißt du, woran du bist - auch wenn wir nichts miteinander machen.
Robert Schmidt · +43 676 5570602 · robert@training-beratung.at